Dringlicher Berichtsantrag der FDP-Fraktion zum Erdkabelgesetz
Dieter Posch: „Ist ein hessisches Erdkabelgesetz rechtlich möglich? Wir erwarten Auskunft von der Landesregierung.“
Im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am kommenden Donnerstag, den 01. November 2007, wird der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dieter Posch, den zuständigen Wirtschaftsminister Rhiel um Auskunft in Bezug auf das niedersächsische Erdkabelgesetz bitten. Die FDP-Fraktion hat in einem Dringlichen Berichtsantrag zehn Fragen formuliert. Von Interesse ist die Antwort der Landesregierung auf die Frage, ob die Landesregierung die Auffassung Niedersachsens teilt, dass das Land in eigener Zuständigkeit Erdverkabelungen anordnen darf. Ferner möchte die FDP-Fraktion Auskunft haben, ob die Landesregierung eine Regelungslücke im Energiewirtschaftsgesetz des Bundes oder an anderer Stelle sieht, dass eine landesgesetzliche Regelung zu den 380 kV-Bereichen zulässt.
Posch möchte weiter die Kostenseite des Erdkabelgesetzes ansprechen. Hier ist von Interesse, warum die Kostenweitergabe des Vorhabenträgers bei Erdverkabelung an den Endverbraucher bislang nicht möglich ist. Dies soll nun möglich werden, wenn auf Antrag des Vorhabenträgers ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Für den Endverbraucher ist besonders wichtig, zu erfahren, wie hoch die Kosten bzw. Mehrkosten von Erdverkabelungen im Vergleich zu Freileitungen sein werden.
Abschließend wird im Zentrum der Fragen stehen, wann und durch wen nach Auffassung der Landesregierung letztlich geklärt sein wird, ob möglicherweise ein verfassungsrechtlicher Verstoß gegen das Bundesrecht im Falle eines landeseigenen Erdkabelgesetzes gegeben ist.
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