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23.07.2010

Fiskusprivileg im Insolvenzrecht

Leif Blum: Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzrecht schwächt den Mittelstand

Die Kundeninsolvenz und das damit verbundene Forderungsausfallrisiko stelle für mittelständische Unternehmen bereits aktuell ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar. Oftmals seien die in der Insolvenz erzielbaren Quoten gering und der Verlust, den die Unternehmen tragen müssten, nur schwer zu verkraften. „Wenn nun auch noch der Staat seine Forderungen bevorzugt befriedigt, dann werden die Gläubigerbetriebe noch öfters als bisher leer ausgehen. Dies schwächt den Mittelstand mehr, als es dem Staat nutzen wird. Im Zweifel produziert die geplante Regelung noch mehr Insolvenzen“, so Blum.

Es sei daher richtig, wenn sich die Hessische Landesregierung dafür einsetze, diese geplante Regelung noch einmal zu überdenken und ihre Bedenken in Berlin vortrage. „Die Wirtschaft beginnt sich gerade zu erholen. Dennoch wissen wir, dass gerade in Zeiten einer sich erholenden Konjunktur nach einer Krise die Insolvenzzahlen noch einmal deutlich ansteigen können. Daher muss alles getan werden, um gerade den mittelständischen Unternehmen keine zusätzlichen Steine in den Weg zu legen. Es steht zu befürchten, dass viele Unternehmen die eigenen Forderungsausfälle, die sich mit dem Fiskusprivileg verstärken werden, nicht verkraften und so selbst zu Insolvenzkandidaten werden. Dies kann nicht im Interesse der Politik sein. Wir wollen Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen“, betonte Blum.



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