Nichtraucherschutzgesetz
In München beginnt heute das 200. Oktoberfest. Dort greift zum ersten Mal ein totales Rauchverbot in Festzelten. Aus diesem Anlass hob der Landesvorstand der FDP Hessen bei seiner heutigen Sitzung in Alsfeld seinen Beschluss zum hessischen Nichtraucherschutzgesetz hervor.
„Wir lehnen ein totales Rauchverbot in Gaststätten und Festzelten, das seit dem 1. August in Bayern gilt und erstmals beim heute startenden Oktoberfest Anwendung findet, ab", so Jörg-Uwe Hahn, Landesvorsitzender der FDP, und Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
„Der Landesvorstand war sich einig, dass es in Hessen keinen Änderungsbedarf beim Nichtraucherschutz gibt. Wir halten an der landesweiten Regelung des Nichtraucherschutzes fest", sagte Hahn.
„Wir haben insgesamt begrüßt, dass in Hessen nunmehr jede Gastwirtin bzw. jeder Gastwirt einer Einraumkneipe selbst entscheiden kann, ob er eine Nichtrauchergaststätte oder Rauchergaststätte führen möchte, sofern die durch das Bundesverfassungsgericht gemachten Vorgaben erfüllt sind. Daher sehen wir keinen Bedarf für eine bundeseinheitliche Regelung des Nichtraucherschutzes", erklärte Rentsch.
Außerdem sei der Landesvorstand der Auffassung, dass Hessen die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßgaben ausreichend erfülle. In kleinen Eckkneipen könne nun wieder geraucht werden. So habe es auch das Verfassungsgericht gewollt. Auch Nebenräume, Festzelte und geschlossene Gesellschaften würden von dem strikten Rauchverbot ausgenommen. Hingegen bleibe es in Einraumgaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern Gastfläche oder im Hauptraum von Mehrraumgaststätten beim Rauchverbot.
Durch das geplante Zutrittsverbot für Minderjährige in Raucherkneipen und die vorgesehene Kennzeichnungspflicht im Eingangsbereich sehe die FDP wesentliche Grundsätze des Jugend- und Verbraucherschutzes verwirklicht. Auf diese Weise könnten Gäste schon von außerhalb bewerten, ob sie das entsprechende Angebot nutzen möchten oder nicht.
„Wir haben uns mit dem Gesetz vor allem an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientiert. Die lehnen Bevormundung ab, sondern können verantwortlich für sich selbst entscheiden. Fakt ist, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sich ein Gleichgewicht der Interessen etabliert hat. Dieses haben wir in Hessen auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt. Diese ist sehr wohl differenziert und deshalb auch ausgewogen“, machte Hahn deutlich.
„Wir haben sichergestellt, dass die Wahlfreiheit und die Eigenverantwortung der Bürger als dominierende Prinzipien wieder in den Vordergrund rücken und dabei der Nichtraucherschutz weiterhin gewährleistet ist“, fügte Rentsch hinzu.
Anlage:
Beschluss Nichtraucherschutz