Liberales Integrationskonzept für Hessen
Im Landtagswahlprogramm der hessischen Liberalen befasst sich das Kapitel V mit dem liberalen Integrationskonzept für Hessen. „Ziel liberaler Integrationspolitik ist es, Zuwanderinnen und Zuwanderern gleiche Bildungs- und Berufschancen zu gewähren und sie möglichst umfassend am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen“, hob der FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn hervor. Integration sei eine staatliche und gesellschaftliche Querschnittsaufgabe mit den Schwerpunkten im Bereich der Bildung und Arbeit, aber auch auf dem Wohnungsmarkt, so Hahn weiter. Als Handlungsempfehlung nannte Hahn die Toleranz, die Voraussetzung für ein gedeihliches Zusammenleben sei. „Aber Toleranz gegenüber weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen und Praktiken endet da, wo die freiheitliche demokratische Grundordnung in Frage gestellt wird, Menschen anderer Religionen und Weltanschauung diskriminiert oder Grundrechte verletzt werden.“
Das liberale Integrationskonzept sieht acht Punkte vor:
1. Migrationsbericht
Eine notwendig ganzheitlich orientierte Integrationspolitik setzt zunächst differenzierte und umfassende Kenntnisse der Situation der Zuwanderer (einschließlich Aussiedler und Spätaussiedler) voraus, so dass es in einem ersten Schritt um die Quantifizierung dieser Bevölkerungsgruppe in Hessen, deren räumliche Verteilung, die von ihr ausgehenden Wanderungsbewegungen nach und aus Hessen sowie das Einbürgerungsverhalten geht. Besonderer Schwerpunkt sollte die Analyse des Bildungsverhaltens der Zuwanderer sein, da dies eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Integration in die Gesellschaft und das Erwerbsleben darstellt. Zu untersuchen wäre insbesondere auch der Besuch vorschulischer Einrichtungen, der Schulbesuch und der Schulerfolg. Eine Untersuchung der Situation auf dem Arbeitsmarkt gibt darüber hinaus Aufschluss über die Erwerbsneigung, die Stellung im Berufsleben und das Weiterbildungsverhalten von Zuwanderern.
2. Sprache als Schlüssel zur Integration – Kinderschule hilft weiter
Am Anfang eines erfolgreichen Integrationsprozesses steht als notwendige Voraussetzung der Erwerb der deutschen Sprache. Der Spracherwerb von Kindern mit Zuwanderungshintergrund ist daher unter Beteiligung der Eltern oder anderer Familienangehöriger frühzeitig zu fördern. Programme zur kombinierten Sprachförderung von Eltern und Kindern können auch geeignete Anknüpfungspunkte zur nachholenden Integrationsförderung für die Eltern sein. Der Spracherwerb ist auch unabdingbar, um im Sinne einer Chancengleichheit gute Bildungschancen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zu garantieren. Notwendig ist hier eine bessere gezielte individuelle Förderung in der Schule. In diesem Zusammenhang fordern wir vor Aufnahme in den Kindergarten einen verbindlichen Sprachtest für alle Kinder – auch der deutschen – und eine kombinierte Sprachförderung von Kindern und Eltern.
Im Sinne der Chancengleichheit und aufgrund pädagogischer Erkenntnisse müsste gerade frühkindliche Bildung und nicht erst die schulische Bildung kostenfrei sein. Die Schaffung von kostenfreien Kindergartenplätzen wäre ein Anfang. Darüber hinaus wird die von der FDP geforderte so genannte Kinderschule auch dafür Sorge tragen, dass bereits vor der ersten Klasse die deutsche Sprache intensivst beigebracht werden kann.
3. Ausbau der Ganztagsschulen
Soll sich die oft problematische Bildungs- und Ausbildungssituation der Zuwanderer nicht weiterhin zu einem über Generationen verfestigenden Zustand mit hoher Sozialhilfequote entwickeln, müssen die bestehenden Förderungsdefizite im Erziehungsbereich, aber auch im schulischen und im Ausbildungsbereich unverzüglich beseitigt werden. Neben dem Spracherwerb in der Schule – insbesondere für Seiteneinsteiger mit Zuwanderungshintergrund – ist eine verbesserte gezielte individuelle Förderung aller leistungsschwachen Schüler mit und ohne Migrationshintergrund längst überfällig. Zur Förderung dieser Schüler/innen muss ein zügiger Ausbau von Ganztagsschulen erfolgen. Dabei sollten schlüssige pädagogische Konzepte erarbeitet und umgesetzt werden, vergleichbar mit den vereinzelt für Spätaussiedler ohne ausreichende Deutschkenntnisse eingerichtet speziellen Förderinternaten oder speziellen Förderklassen an ausgesuchten Schulen. Die Schule ist daher unter den Aspekten der Integration nicht nur als Bildungsort, sondern auch als Erziehungs- und Sozialisationsort zu verstehen.
4. Gerechte Arbeitswelt
Die Integration der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt muss ein zentrales Ziel jeglicher Integrationspolitik sein. Ökonomische Unabhängigkeit von Zuwanderer führt nicht nur zu einer Stärkung des Selbstwertgefühls der Betroffenen, sondern kann das zum Teil negativ geprägte Bild von Zuwanderung in der deutschen Öffentlichkeit positiv verändern.
Allerdings müssen wir zwischenzeitlich feststellen, dass durch Strukturwandel und Globalisierung vor allem in den Bereichen Arbeitsplätze weggefallen sind, in denen bisher schwerpunktmäßig Zuwanderer beschäftigt waren. Diese Entwicklung, die auch oft als Übergang von der Industrie- zur Wissensgesellschaft bezeichnet wird, gilt es zu begleiten, indem für die Vielzahl freigesetzter, insbesondere junger Zuwanderer durch umfassende und bedarfsgerechte Förder- und Bildungsmaßnahmen eine Reintegration in den Arbeitsmarkt angestrebt wird.
Unabhängig davon sollten zum Beispiel ausländische Unternehmen, erfolgreiche Wissenschaftler, Studenten, Künstler und Sportler mit Migrationshintergrund für ihre Leistungen öffentliche Anerkennung erfahren und bewusst in ihrer Vorbildfunktion herausgestellt werden, was persönliche Zugehörigkeits- und Identifizierungsgefühle der Zuwanderer zur Aufnahmegesellschaft hervorrufen kann.
5. Integrationsfreundliches Wohnumfeld
Integration als konkretes Handlungsfeld der Stadtentwicklungspolitik bedeutet vor allem soziale und ethnische Ausgrenzung in den Städten und die Entstehung von Parallelgesellschaften zu verhindern. Leider haben sich mittlerweile hessenweit in vielen Städten und Kommunen Stadtteile mit hohem Anteil von Einwohnern mit Migrationshintergrund und sozial schwachen Gruppen herausgebildet. Hier sind kaum Integrationsmodelle vorzufinden, die Orientierungshilfen bieten. Daher ist es dringend erforderlich, dass für diese Stadtteile eine soziale Infrastruktur nach den Bedürfnissen der Wohnbevölkerung und Zielgruppen angemessen neu überdacht und mit entsprechenden Konzepten weiterentwickelt wird.
Wesentliches Ziel muss insbesondere eine Ausweitung der Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren mit vielfältigen Angeboten für Kinder und Eltern sein. Zu fordern sind insbesondere gezielte Elternbildungsangebote von Sprachkursen bis zur Erziehungsberatung. Unterstützung bei der Erlangung von Erziehungskompetenz sowie Vorschulprogramme. Auch in diesem Zusammenhang sind Ganztagsschulen als Stadtteilschulen anzusehen, die in enger Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen wie Jugendzentren, Nachbarschaftsinitiativen und Vereinen entsprechende kulturelle, musikalische und sportliche Förderprogramme entwickeln und auch für Erwachsene anbieten können.
Die FDP wird sich mit dem Ziel einer Optimierung der stadträumlichen Integrationspolitik dafür einsetzen, dass aus dem Landeshaushalt Komplementärmittel zum Ausbau entsprechender kommunaler Projekte und sozialer Infrastruktur bereitgestellt werden.
6. Sport als Integrationsmotor
Der Sport lehrt die Menschen drei wesentliche Voraussetzungen für das Zusammenleben in einer freiheitlichen Bürgergesellschaft: Die freiwillige Einordnung in eine Gemeinschaft, die Einhaltung von Regeln und den Gebrauch von Mechanismen zur kontrollierten Konfliktlösung. Der Sport fördert daher in besonderer Weise die Integration. Daher sollten speziell auf die Eingliederung von jungen Zuwanderern abgestimmte Sportprojekte gezielt gefördert werden; denn Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungshintergrund werden von den Angeboten der Jugendhilfe und des organisierten Sports noch zu wenig erreicht.
7. Einbürgerung als Integrationsziel
Mit der Einbürgerung als konstitutivem Akt verbindet sich die rechtliche Voraussetzung, mit der alle Rechte und Pflichten eines Staatsbürgers auf den Eingebürgerten übergehen. Sie können damit auch uneingeschränkt, das heißt gleichberechtigt, am politischen Leben teilnehmen. Sie ist daher notwendigerweise als Bestätigung für eine gelungene Integration anzusehen, sofern der Eingebürgerte sich mit unserer Verfassung und unserer Gesellschaftsordnung identifiziert.
Die Einbürgerung muss daher als ein zentrales Ziel einer erfolgreichen Integrationspolitik sowohl aus der Sicht des Staates als auch aus der des Zuwanderers, die auf Dauer in Deutschland leben wollen, angesehen werden.
8. Integrationsministerium schaffen
Im Jahre 2005 hat die CDU/FDP-Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen mit der Schaffung des ersten Integrationsministeriums in Deutschland einen zukunftsweisenden Schritt getan und die Gesamtverantwortung für die Querschnittsaufgabe Integration bewusst und erfolgreich in einem eigenständigen Ressort gebündelt und verankert.
Dabei wurde wegen des engen Zusammenhanges zwischen den beiden großen gesellschaftspolitischen Herausforderungen „Integration“ und „demografischer Wandel“ auf die Verantwortung für das Zusammenleben der Generationen und die Belange von Kindern, Jugendlichen, Familien, Senioren und Frauen konsequenterweise diesem Ministerium zugeordnet.
Nicht anders stellt sich die Sachlage in Hessen dar, wobei der Anteil an integrationsrelevanten Zuwanderern an der Gesamtbevölkerung sogar noch deutlich den Nordrhein-Westfalens übertrifft.
Es ist daher nur folgerichtig, auch in Hessen der überragenden gesellschaftlichen Bedeutung einer erfolgreichen Integration gerecht zu werden und ein eigenständiges Integrationsministerium mit vergleichbaren Zuständigkeiten zu schaffen.