Landesvorstandssitzung der Liberalen in Alsdorf-Eudorf
Alsfeld-Eudorf- Der Landesvorstand der Hessischen Liberalen unterstütze heute auf seiner Sitzung einen Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion zum flexiblen Renteneintritt bei Wegfall der Zuverdienstgrenzen.
Der hessische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Landesvorsitzende, Heinrich Kolb, betonte:“ Viele Menschen können oder wollen derzeit nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Mit einem neuen Rentenmodell wollen wir Liberale uns für individuelle Lösungen des Übergangs von der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand einsetzen. Nicht mehr die möglichst frühe Verrentung, sondern eine möglichst lange Teilhabe am Erwerbsleben muss zum Leitbild werden.“
Alsfeld-Eudorf- Der Landesvorstand der Hessischen Liberalen unterstütze heute auf seiner Sitzung einen Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion zum flexiblen Renteneintritt bei Wegfall der Zuverdienstgrenzen.
Der hessische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Landesvorsitzende,Heinrich Kolb, betonte:“ Viele Menschen können oder wollen derzeit nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Mit einem neuen Rentenmodell wollen wir Liberale uns für individuelle Lösungen des Übergangs von der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand einsetzen. Nicht mehr die möglichst frühe Verrentung, sondern eine möglichst lange Teilhabe am Erwerbsleben muss zum Leitbild werden.“
Das Modell sieht vor, die Versicherten in der Rentenversicherung ab dem 60. Lebensjahr ihren Renteneintritt selbst bestimmen zu lassen. Die Versicherten können wählen, ob sie eine Rente ab 60 als Voll- oder Teilente beziehen wollen.
Voraussetzung für den flexiblen Rentenzugang ist, dass die Summe der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgungsansprüche sowie sonstiger Einkünfte des Versicherten ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts über dem Grundsicherungsniveau liegt. Für einen Renteneintritt ab dem 65. Lebensjahr entfällt die Prüfung der Grundsicherheitsfreiheit.
Kolb erklärte weiter:“ Die steigende Lebenserwartung und die damit verbundene längere Rentenbezugsdauer werden direkter als bisher bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Die Rentenhöhe wird ganz individuell nach folgenden Punkten errechnet: erworbene Entgeldpunkte, aktueller Rentenwert und individueller Zugangsfaktor. Über den individuellen Zugangsfaktor wird der Zeitpunkt des individuellen Rentenzugangs berücksichtigt. Je länger der Versicherte arbeitet, desto höher ist der Zugangsfaktor. Durch eine progressive Ausgestaltung besteht ein zusätzlicher Anreiz für Versicherte, nach eigener Wahl über das 60. Lebensjahr hinaus zu arbeiten. Flankierende Maßnahmen am Arbeitsmarkt sollen dabei das Interesse der Unternehmer an älteren Mitarbeitern stärken helfen.“
Zum FDP Konzept gehört ebenfalls die Aufhebung der Zuverdienstgrenzen. Kolb hob hervor:“ Die Grenzen für einen Zuverdienst neben dem Rentenbezug ab 60 werden aufgehoben. Der Versicherte entscheidet selbst, ob er neben dem Rentenbezug noch erwerbstätig sein will.“
Der Landesvorsitzende der Hessischen Liberalen Jörg-Uwe Hahn begrüßte das Konzept. Hahn sagte: „Es zeigt deutlich: es gibt sehr wohl Alternativen zur ungeliebten Rente mit 67. Die Wahlfreiheit, die wir Liberale in diesem Punkt den älteren Erwerbstätigen lassen wollen, ist sympathisch und zeugt von liberaler Politik im Interesse der Menschen.“