15.06.2007 | Hahn und Hielscher: „Infektionsrisiko für Hausgeflügel erheblich gesunken“

FDP fordert Vogelgrippe - Entwarnung

Wiesbaden - Die hessischen Liberalen fordern eine Entwarnung bei der Vogelgrippe. In einer gemeinsamen Erklärung stellten der hessische FDP Landes- und Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn und das FDP-Präsidiumsmitglied und Erster Kreisbeigeordnete im Main-Taunus-Kreis, Hans-Jürgen Hielscher, fest, dass nach Einschätzung von Experten die Gefahr einer Ansteckung mit der Vogelgrippe für Hausgeflügel nur noch mäßig bis gering sei.

Zahllose Anfragen bei den kommunalen und staatlichen Einrichtungen zeigten, dass die Bürger wenig Verständnis dafür hätten, trotz geringeren Risikos flächendeckend die Stallhaltung verordnet zu bekommen. „Für Risikogebiete wie die Mainschiene, die von Zugvögeln überflogen wird, kann weiterhin eine Stallpflicht vorgesehen werden, generell aber muss das Regel-Ausnahme-Verhältnis wieder umgekehrt werden“, so Vizelandrat Hielscher aufgrund der Erfahrungen auch als Verbraucherschutzdezernent im Main-Taunus-Kreis.

Hielscher verwies auf Angaben des Friedrich-Löffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit). Demzufolge sei die Wahrscheinlichkeit, dass das gefährliche H5N1-Virus (Vogelgrippe) durch Zugvögel derzeit eingeschleppt werde, nur noch gering. Das Ansteckungsrisiko durch Wildvögel werde vom gleichen Institut ebenfalls als nur mäßig eingestuft. So sei der Virus Anfang 2007 zwar bei Gänsen in Ungarn aufgetaucht, es habe sich aber offensichtlich nicht epidemieartig ausgebreitet. Offenbar müsse man, so Hielscher weiter, zwar Risikogebiete im Auge behalten, eine flächendeckende Ausbreitung des Erregers sei aber nicht mehr zu befürchten.

„Diese Einschätzungen müssen die Behörden den Bürgern vermitteln und entsprechend die Vorschriften lockern. Dann erst werden Warnungen wieder glaubwürdig, wenn sich das Risiko erneut erhöhen sollte“, stellte Hessens FDP-Chef Hahn weiter fest. Er fordert daher Umweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) auf, die Geflügel- und Aufstallungspflicht vom Mai des vergangenen Jahres unter Berücksichtigung der fachlichen Risikobewertung zu überprüfen und der Lage anzupassen.