FDP-Leitantrag zu einem gerechten Steuersystem
Die FDP Hessen unterstützt einstimmig den Leitantrag zum FDP-Bundesparteitag Ende Mai in München, erklärte der FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn. Federführend habe daran der hessische Bundestagsabgeordnete und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Dr. Hermann Otto Solms, gearbeitet. "Ausgangspunkt war die allgemeine Stimmung, dass immer mehr Bürger das bestehende Steuer- und Sozialsystem als leistungsfeindlich und ungerecht erachten", erklärte Hahn. "Vor allem mittlere Einkommensbezieher und Familien fühlen sich zunehmend abkassiert. Dafür ist die Steuererhöhungspolitik der Großen Koalition wesentlich verantwortlich."
Aber auch viele Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosengeld II-Empfänger sowie Rentner stellten zunehmend die Gerechtigkeitsfrage. Ihr Einkommen reiche oft kaum für das tägliche Leben. "Es kann nicht sein, dass ein ALG II-Empfänger eine Tätigkeit aufnimmt und dadurch nicht mehr Geld zur Verfügung hat als durch das staatliche Transfersystem. Leistung muss wieder belohnt werden", betonte Hahn.
Als Herausforderung beschrieb der liberale Steuerexperte die Aufgabe des modernen Sozialstaates, nicht nur die Reform des Steuer- oder des Sozialsystems vorzunehmen, sondern sie zu verknüpfen. Ziel liberaler Steuerpolitik bleibe die konsequente Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Ziel müsse ein höheres Nettoeinkommen für die Arbeitnehmer sein. Wer trotz aller Anstrengungen kein ausreichendes Einkommen erzielen könne, so Hahn, der erhalte ein Existenzsicherndes Mindesteinkommen, das leistungsgerechtere Bürgergeld. Hahn definierte das Bürgergeld folgendermaßen:
"Es soll steuerfinanzierte Sozialleistungen zu einem Universaltransfer zusammenfassen, also Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld. Durchschnittlich soll es 662 Euro pro Monat betragen. Jeder Bürger hat darauf Anspruch, wenn er bedürftig und zur Arbeitsaufnahme bereit ist. Zusätzliches eigenes Erwerbseinkommen lohnt sich.
Sozialversicherungsfreie Minijobs sind statt bis 400 Euro zukünftig bis 600 Euro möglich. Midijobs mit gleitend ansteigenden Sozialabgaben sollen statt bis 800 Euro nun bis 1.000 Euro möglich sein. Nur 60 Prozent des Arbeitseinkommens des Minijobs werden mit dem Bürgergeld verrechnet.
Bei einem Einkommen über 600 Euro werden nur noch 40 Prozent verrechnet. So kann jeder Bürgergeldempfänger ausrechnen, wie sein Gesamteinkommen bei Arbeitsaufnahme steigt. Ein gleitender Übergang vom Bürgergeldbezug zur Steuerzahlung ist leistungsfördernd und schafft mehr Gerechtigkeit im Steuer- und Sozialsystem."
Verständliche Regeln – einfacher Stufentarif
Als weiteren Vorzug eines neuen Steuersystems beschrieb Hahn den Verzicht auf Ausnahmen und Sonderregelungen. "Abzugsfähig sollen nur noch die Beiträge zur Sozialversicherung sein, so wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte. Werbungskosten würden mit einer 2-prozentigen Pauschale berücksichtigt. Für Erwachsene und Kinder solle ein Grundfreibetrag von 8.000 Euro gelten. Auf das dann zu versteuernde Einkommen solle ein Stufentarif angewandt werden:
Für Jahreseinkommen bis 15.000 Euro gilt ein Steuersatz von 10 Prozent, für Einkommensteile zwischen 15.000 und 40.000 Euro ein Steuersatz von 25 Prozent und für Einkommensteile über 40.000 Euro ein Steuersatz von 35 Prozent. Der Gesetzgeber soll verpflichtet werden, die Höhe des steuerlichen Grundfreibetrages und des Steuertarifs alle zwei Jahre zu überprüfen gegebenenfalls anzupassen. Der Solidaritätszuschlag wird bis 2019 stufenweise abgebaut."
Dringend verbesserungsbedürftig erachtete der hessische Bundestagsabgeordnete und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Dr. Hermann Otto Solms, vor allen Dingen die Stellung der Familien beim Steuerrecht. Daher lege die FDP einen Schwerpunkt auf die Entlastung der Familien. "Es wird ein Grundfreibetrag von 8.000 Euro für Erwachsene und Kinder eingeführt. Viele Familien müssen dann keine Einkommensteuer mehr zahlen." Als Beispiel nannte Solms eine vierköpfige Familie, die mit der Werbungskostenpauschale und der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen noch bei einem Familieneinkommen von 40.700 Euro steuerfrei bleiben könne. Kinderbetreuungskosten könnten bis zu 12.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden, das Kindergeld würde auf 200 Euro pro Monat angehoben. Außerdem sei die Abschaffung der Steuerklasse V, die von vielen Frauen als Benachteiligung angesehen werde, vorgesehen.
Solms fasste zusammen: "Im Ergebnis heißt das: Mehr Netto, mehr finanzieller Spielraum, mehr Freiheit für die Gestaltung des Familienlebens."
Gerechte Steuer für den Mittelstand
Selbstverständlich habe die FDP auch die Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bezug auf eine Steuerreform beachtet. Die gerechte Steuer der FDP schaffe für Unternehmen eine rechtsform–, finanzierungs- und investitionsneutrale Besteuerung mit einer international wettbewerbsfähigen Steuerbelastung. "Für alle Unternehmen wird ein Zwei-Stufen-Tarif von 10 Prozent und 25 Prozent gelten. Die Gewerbesteuer wird ersetzt. Die Gemeinden erhalten dafür einen auf 12 Prozent erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer und ein Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer in gleicher Höhe. Damit unterliegen unternehmerische Einkünfte in der Einkommen- und Körperschaftsteuer einer international wettbewerbsfähigen Spitzenbelastung von ca. 28 Prozent."
Beseitigt würden damit die zahlreichen steuerlichen Fehlentwicklungen - insbesondere durch die Unternehmenssteuerreform 2008. Es solle die degressive Abschreibung (AfA) wieder eingeführt werden, ebenso wie die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. "Die Grenze bei der Anschaffung wird auf 1.000 Euro angehoben. Betriebliche Umstrukturierungen sollen steuerlich erleichtert werden", so der hessische Bundestagsabgeordnete.
Gerechte Steuern für öffentliche Haushalte
Abschließend wiesen Solms und Hahn auch auf die Notwendigkeit einer gerechten Steuer für öffentliche Haushalte hin. "Eine gerechte Steuer muss mit der Konsolidierung der Staatsfinanzen verbunden sein. Steuerentlastungen sind als Impuls für mehr Wachstum und Beschäftigung dringend erforderlich, müssen aber durch Einsparungen bei den Staatsausgaben ausgeglichen werden. Um zukünftig die Aufnahme von Schulden zu verhindern, fordert die FDP die Aufnahme eines Neuverschuldungsverbotes in die Verfassung. Für mehr Wettbewerbsföderalismus sollen alle Gebietskörperschaften mehr Steuerautonomie bekommen."