06.11.2008 | Mechthild Dyckmans: „Bahn-Kunden bleiben weiter ‚auf der Strecke’ – Entschädigungsanspruch bei Bahn-Verspätungen muss ausgeweitet werden.“

Entwurf Fahrgastrechtegesetz im Bundesrat

Zum heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Fahrgastrechtegesetz erklärt die hessische Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Landesvorstandes der FDP Hessen, Mechthild Dyckmans: „Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf für ein Fahrgastrechtegesetz, mit dem Fahrgästen endlich verbindlich Entschädigungen bei Verspätungen der Deutschen Bahn geltend machen können, ist völlig unzureichend.

Mit dem Gesetzentwurf ist nur einem geholfen, der Deutschen Bahn AG. Der Kunde bleibt im wahrsten Sinne des Wortes ‚auf der Strecke’. Die zahlreichen Verspätungen der Deutschen Bahn sind für alle Kunden nach wie vor ein großes Ärgernis. Es kann und darf nicht genügen, dass der Koalitionsentwurf lediglich Entschädigungen ab einer Stunde in Höhe von 25 % vorsieht.“

Ziel hätte sein müssen, so Dyckmans, dass bereits ab einer halben Stunde ein Entschädigungsanspruch von 25 % und bei einer Stunde Verspätung ein Anspruch von 50 % von Seiten der Verbraucher geltend gemacht werden könne. So sehe es auch der Antrag für mehr Fahrgastrechte der FDP-Bundestagsfraktion vor.