17.08.2010 | Jörg-Uwe Hahn: FDP Hessen stellt Beschlüsse zur Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in Hessen und die dazu entwickelten „Liberalen Leitlinien“ vor

Einführung islamischer Religionsunterricht

Auf dem Landesparteitag der FDP Hessen am 19. Juni 2010 in Künzell gab es mehrere Beschlüsse zur Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in Hessen sowie einen Beschluss zu „Liberale Leitlinien für einen Islamischen Religionsunterricht“. Die Forderungen, die die FDP Hessen an die Landtagsfraktion und die Landesregierung richtet, wurden heute in einer Pressekonferenz vorgestellt.

„Die zukunftsorientierten Vorschläge meiner Partei zur Integrationspolitik nehme ich als zuständiger Minister gerne auf. Wir arbeiten gemeinsam mit den möglichen muslimischen Kooperationspartnern, um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht zu erfüllen. Sollten diese die grundgesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen können, werden wir Islamkunde einführen. Eines ist jedoch sicher: In einem überschaubaren Zeitrahmen werden wir für die muslimischen Schülerinnen und Schüler ein religiöses Angebot an unseren Schulen haben“, so Jörg-Uwe Hahn, Vorsitzender der FDP Hessen und Integrationsminister des Landes Hessen.
Dieter Kellermann, Koordinator und Leiter der integrationspolitischen Arbeitskreise der FDP Hessen, Marcella Giovanna Matthes, stellvertretende Vorsitzende des Landesfachausschusses für Schule und Weiterbildung der FDP Hessen sowie Hans-Christian Mick, integrationspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, begrüßten die Absicht des hessischen Integrationsministers sowie der hessischen Kultusministerin, zügig an den Schulen des Landes Hessen islamischen Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz anzubieten. Die drei Fachpolitiker betonten, dass sie darin nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Verfassungsgebots der Gleichbehandlung der Religionen sowie der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sähen, sondern auch einen möglicherweise wichtigen Beitrag zu einer verbesserten Integration zehntausender muslimischer Schülerinnen und Schüler in Hessen. Denn Integration könne nur auf der Grundlage von Gleichberechtigung gedeihen.

„Islam ist Teil unserer Gesellschaft, deswegen haben muslimische Kinder ein Recht auf islamischen Religionsunterricht. Konfessionsgebundener Islamunterricht ist gleichberechtigter Religionsunterricht auf ‚Augenhöhe’ mit anderen Religionsgemeinschaften - Islamkunde nur Plan B", fasste Hans-Christian Mick seine Sicht zusammen.

„Insgesamt darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Einführung islamischen Religionsunterrichts mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Problemen verbunden ist, die wesentlich in den religiösen und politischen Strukturen des Islam und dessen Bewertung liegen. Schritte zu einem islamischen Religionsunterricht setzen daher nicht nur eine schulrechtliche Prüfung eines solchen Schrittes im Hinblick auf das Grundgesetz voraus, sondern bedürfen auch ansonsten einer verfassungsrechtlichen Absicherung und einer Überprüfung auf ihre rechtspolitische Sinnhaftigkeit“, sagte Kellermann.

Zum Beschluss „Liberale Leitlinien für einen Islamischen Religionsunterricht“ erklärte Matthes:
„Ein Einblick in andere Religionen, Wertvorstellungen und grundlegende philosophische Ansätze ist notwendig, um das Erlernen von Selbständigkeit, Kritikfähigkeit, Toleranz und sozialer Kompetenz zu fördern. Die Einbeziehung des persönlichen Lebensraumes muslimischer Schülerinnen und Schüler in den islamischen Religionsunterricht trägt im besonderen Maße zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Der islamische Religionsunterricht nimmt eine wichtige Brückenfunktion wahr, in der das Prinzip der Gleichberechtigung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden muss.“

Zum Thema Teilnahme an einem islamischen Religionsunterricht ergänzte Matthes, dass eine formale Mitgliedschaft zu einer Religionsgemeinschaft nicht erforderlich sei, um an einem islamischen Religionsunterricht teilnehmen zu können. Schüler dürften auf Grund ihrer kulturellen oder religiösen Herkunft weder zu einer Teilnahme an einem islamischen Religionsunterricht gezwungen werden, noch dürfe die Teilnahme verweigert werden.

Anlage
Beschluss Liberale Leitlinien für einen Islamischen Religionsunterricht
Beschluss Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in Hessen I
Beschluss Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in Hessen II
Beschluss Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in Hessen III -
Islam Charta