Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, und daher eine Löschung aller bisher gespeicherten Telefon und Internetdaten erforderlich wird, hat der FDP-Landesvorsitzende Jörg-Uwe Hahn, der auch stellvertretender hessischer Ministerpräsident und Justizminister ist, begrüßt: „Der Datenschutz und die Bürgerrechte sind durch das Bundesverfassungsgericht gewahrt worden. Der liberale Rechtsstaat hat gesiegt. Das von der ehemaligen Justizministerin Brigitte Zypries erarbeitete Gesetz wurde gekippt."
Hahn wies auch darauf hin, dass das Urteil aus Karlsruhe in Hessen unverzüglich umgesetzt werden müsse. Es ist nun zügig darauf zu drängen, dass die auf dieser Grundlage auf Vorrat gespeicherten Telefon- und Internetdaten gelöscht werden.
Abschließend fasste Hahn zusammen: „Dieser große Erfolg, der auch auf das persönliche Engagement der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und des hessischen Landtagsabgeordneten Frank Sürmann zurückzuführen ist, zeigt deutlich, dass wir in der politischen Landschaft keine Piraten brauchen, sondern liberale Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler.“